Nachdem unsere derzeitige 7-Tage-Inzidenz über 35 liegt, gilt bei uns im Landkreis derzeit die neue 3-G-Regelung.
Das bedeutet, wir dürfen dich nur dann bedienen, wenn du nachweisen kannst, dass du entweder vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet bist.
Bei deinem Testnachweis gilt: Negative Schnelltests dürfen höchstens 24 Stunden, PCR-Tests höchstens 48 Stunden alt sein.
Wahlweise kannst du dich auch bei uns, unter Aufsicht, vor Ort bei uns testen.
Wir danken dir für dein Verständnis!